Wir bereitet alles für die V2 Vor
§ 1.0 | Jeder Spieler muss in seinem FiveM Namen, seinen Job oder seine Fraktion angeben.
Verpflichtete Vorlage: [Jobname / Fraktion] | Vor- und Nachname.
§ 1.1 | Memberliste Regelung:
Eine Fraktion darf aus maximal 20 Mitgliedern bestehen und benötigt eine Mindestanzahl von 4 Mitgliedern (vorerst)
§ 1.2 | Blood Out Regelung:
Bei einem Bloodout durch Ausbluten muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen.
Die Rückkehr in dieselbe Fraktion nach einem Bloodout ist nicht mehr möglich.
Die Dauer der allgemeinen Fraktionssperre beträgt 3 Tage.
§ 1.3 | Als Mitglied einer Bad Fraktion darfst du kein übliches Zivilisten Roleplay ausüben und musst jederzeit als Fraktionsmitglied zu erkennen sein.
Für die Erkennbarkeit ist der 12er zuständig. Wer keine Fraktionskleidung trägt, kann administrativ gebloodoutet werden.
§ 1.4 | Als Mitglied einer Bad-Fraktion darfst du keine illegalen Gegenstände in einem Fahrzeug lagern. Sämtliche illegalen Gegenstände sind in den persönlichen Fächern oder im allgemeinen Fraktionslager einzulagern.
§ 1.5 | Drittpartei ist verboten.
§ 1.6 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf nur 1 Mal pro Server-Restart angegriffen werden. Hierbei werden sämtliche Angriffe auf ein Anwesen gewertet. Man darf keine Razzia oder Baseraid 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart machen.
§ 1.7 | Jede Fraktion darf beim Agieren einen Heli zum Spotten, Transportieren und Absetzen benutzen. Eine Fraktion darf ausschließlich mit Fraktionsfahrzeugen agieren. Perleffekte, welche die Erkennbarkeit von der Fraktion beeinträchtigen sind nur nach Rücksprache mit der Fraktionsverwaltung erlaubt.
§ 1.8 | Das Plündern von Fraktionslagern ist verboten.
§ 1.9 | Das Oberhaupt einer Bad Fraktion (12er) darf die 12er Ehre ausspielen.
§ 1.10 | Lootdrops sind nur dafür da, um den Drop einzunehmen. Es ist untersagt, dass Spieler abgezogen oder gefesselt werden.
§ 1.11 | Um einen Lootdrop gekämpft werden darf nur von den ersten beiden Fraktionen, die diesen erreichen (Zivilisten ist es untersagt, daran teilzunehmen).
§ 1.12 | Bei größeren Fraktionskämpfen ist es verpflichtend, die gestellten Fraktionsfahrzeuge zu benutzen. Diese dürfen jedoch nur für größere Fights benutz werden und dienen nicht zur All Zweck Nutzung.
§ 1.13 | Eine Forderung an eine Fraktion MUSS immer möglich zu erbringen sein.
§ 2.0 | Der Grund eines Konfliktes muss in den eigenen Fraktionsdiscord, in einem extra angelegten Channel unmittelbar nach Entstehung gepostet werden, damit die Fraktionsverwaltung jederzeit den Grund des Konfliktes ungefragt nachvollziehen kann.
Allgemeine Konflikte
In Kriegen, bei denen es nicht um eine Route geht, ist in der Regel eine Forderung von maximal 1mio$ zulässig. Die Gründe für einen Konflikt müssen der Fraktionsverwaltung auf Anfrage plausibel erläutert werden.
Routen Kriege
Es ist jeder Fraktion gestattet, maximal eine Route zu beanspruchen. Die Fraktion muss in der Lage sein, die beanspruchte Route angemessen zu bewirtschaften und zu verteidigen. Nach einer erfolgreichen Verteidigung oder Übernahme einer Route besteht ein Cooldown von 10 Tagen, in denen keine aggressiven Handlungen der Gegenpartei direkt gestattet sind.
§ 2.1 | Man darf sich nicht als Routenbesitzer ausgeben, wenn man nicht der Routenbesitzer ist.
§ 2.2 | Als Routenbesitzer ist das Arbeiten auf anderen Routen verboten.
§ 2.3 | Wer seine Route verschenkt, darf 1 Monat lang keine Route beanspruchen.
Ein Verkauf weit unter dem Wert einer Route zählt als Verschenken.
§ 3.0 | Der bewaffnete Angriff auf alle staatlichen Einrichtungen (Bspw: MD, PD, DOJ, SG), sowie der dauerhafte bzw. sinnlose Beschuss auf staatliche Mitarbeiter ist strengstens verboten. Dabei wird nicht unterschieden, ob eine Person sich am oder im Gebäude aufhält (Die einzige Ausnahme stellt die Inhaftierung bzw. Festsetzung des 12ers dar).
§ 3.1 | Korruption in Staatsfraktionen ist nicht gestattet.